Für Studierende des Studiengangs Bachelor Elektrotechnik, alle Schwerpunkte

Als Anerkennungsbeauftragter unterstütze ich Sie bei der Anerkennung von Studienleistungen und der Anrechnung außerhochschulisch erworbener Kompetenzen. Beachten Sie bitte zunächst die BHT-weiten Regelungen und Hinweise unter www.bht-berlin.de/194 . Hier finden Sie auch die benötigten Formulare.

Im Falle eines Hochschulwechsels oder bei der Anrechnung von Kompetenzen die im Rahmen einer Berufsausbildung erworben wurden, sollte unbedingt mein Sprechstundenangebot genutzt werden – und das möglichst frühzeitig. Im Falle der Anerkennung BHT-eigener Studienleistungen empfehle ich zumindest eine Kontaktaufnahme via E-Mail.

Bitte beachten Sie, dass Anerkennungs- bzw. Anrechnungsvorgänge organisatorisch recht komplex sind. Von der Antragstellung bis zur Eintragung Ihrer Noten kann es mehrere Monate dauern. Dies ist auch der Grund, warum ich diese Sprechstunden anbiete – Sie erhalten dann in den meisten Fällen vorab eine verbindliche Aussage zu Ihren möglichen Anerkennungen und müssen nicht auf den endgültigen Bescheid warten, um z.B. Ihre Belegungen zu planen.

Der Ablauf eines Anerkennungs- bzw. Anrechnungsvorgangs ist grob wie folgt. Sie füllen einen entsprechenden Antrag aus, ggfs. nach einem Sprechstundentermin bei mir. Sie reichen den Antrag (mit entsprechenden Nachweisen) im Studien-Info-Service ( www.bht-berlin.de/398 ) oder direkt bei der Studienverwaltung ( www.bht-berlin.de/57 ) ein. Der Antrag wird über die Dekanate an die Anerkennungsbeauftragten weitergeleitet. Einige Fächer, wie Studium Generale, werden von einer/einem anderen Anerkennungsbeauftragten eines anderen Fachbereichs (in diesem Beispiel FB I) bearbeitet. Die Weiterleitung erfolgt dabei BHT-intern, darum müssen Sie sich nicht kümmern. Die Anträge werden geprüft und in einigen Fällen werden Sie bei Rückfragen angeschrieben. In manchen Fällen sind noch weitere Kolleginnen und Kollegen involviert. Am Ende wird das Ergebnis der Prüfung wieder an die Studienverwaltung weitergeleitet und Ihre Noten erscheinen in Ihrer Studiendokumentation. Unvollständige Anträge werden auch nur unvollständig anerkannt! Bitte achten Sie auf Vollständigkeit Ihres Antrags.

Damit eine Studienleistung anerkannt werden kann, müssen mindestens folgende Bedingungen erfüllt sein

  • die Credits (Leistungspunkte/ECTS) der erbrachten Studienleistung muss mindestens dem Umfang der zu ersetzenden Studienleistung entsprechen,
  • die erbrachte Studienleistung muss mit der zu ersetzenden Studienleistung in Bezug auf Inhalt, Kompetenzen und Niveau vergleichbar sein,
  • die Studienleistung muss an einer Hochschule erbracht worden sein.

Bitte beachten Sie, dass dies Mindestbedingungen sind und bei einzelnen Modulen Besonderheiten gelten können. Im Übrigen kann eine Studienleistung nur ein Mal anerkannt werden, Sie bekommen dadurch schließlich ein anderes Modul an der BHT ersetzt. Bei einem mehrfachen Hochschulwechsel geben Sie bitte die Module entsprechend der letzten Hochschule an.

Eine Anrechnung von außerhochschulisch erworbenen Kompetenzen (d.h. Techniker-, Meister- oder Berufsausbildung) ist teilweise möglich. Erfahrungsgemäß können hier nur einige wenige Module ersetzt werden.

Daneben gibt es noch einige Sonderfälle:

Für die Beantragung zusätzlicher Wahlpflichtfächer ist kein förmlicher Antrag nötig. Sie schicken mir eine E-Mail mit Ihren Namen/Matrikel-Nr. sowie Modul-Name (wenn möglich mit LV-Nummer und Studiengang) und ich leite dies an den Dekan weiter, der in diesem Fall entscheidet.

Falls Sie im Rahmen von Doppelt-Gut studieren, reichen Sie bitte einen gebündelten Antrag ein, bei dem möglichst alle Fächer (inkl. jene für das Studium Generale) für die Semester 1-3 abgedeckt werden - bitte notieren Sie auf der Titelseite des Antrages, dass es sich um das Programm Doppelt-Gut handelt!. Die einzelnen Lernfelder der Berufsschule müssen Sie ausnahmsweise nicht extra aufschlüsseln, es reicht ein Verweis auf Ihr Berufsschulzeugnis (Abschlusszeugnis). Die FSI-Module listen Sie hingegen bitte einzeln auf. Diese Regelungen sind nicht auf andere Berufsschulabschlüsse übertragbar.

Falls Sie nach einer älteren B-EL Studien- und Prüfungsordnung (2012, z.B. B-EL-EK) studieren, landen Ihre neuen Noten (sie haben intern eine andere Nummer, da nach der neuen StPrO vergeben) regelmäßig in der Kategorie „Sonstiges“ in Ihrer Studiendoku. Hier handelt es sich um eine Umschreibung nach Äquivalenzliste (Listen siehe StPrO 2018). Dafür reicht eine E-Mail an das Dekanat – zu einem späteren Zeitpunkt des Studiums. Ggfs. werden einzelne äquivalente Fächer bereits automatisch umgeschrieben – das prüfen Sie in Ihrer Studiendoku.