Dem BAföG-Amt ggü. zu bestätigen, ob in Relation zum Fachsemester ausreichend Leistungspunkte vom Studierenden erbracht wurden.

Die Tabelle des BAföG-Amts legt fest, wie viele Credit Points (CP) in welchem Fachsemester (Studiengang beachten!) vorhanden sein müssen.

Verfügen Sie über die in der Tabelle geforderten CPs (Studiengang und Fachsemester beachten!), dann kann Ihr ausgefülltes "Formblatt 5" unterschrieben und gestempelt werden.

  1. Sie verfügen (jeweils zum Ende des abgelaufenen Semesters) über die in der Tabelle (Studiengang und Fachsemester beachten!) geforderten CPs.
      Beispiele, wie die Tabelle zu lesen ist...
    • Beispiel 1:
      • Sie studieren im dritten Fachsemester (FS) "Bachelor Medieninformatik" (siehe Tabelle, Spalte und Zeile beachten!)
      • Sie verfügen über 80 CPs.
      • Sie können die erbrachten Leistungen schriftlich nachweisen (siehe zweiten Punkt der Checkliste).
      • Eine Bestätigung ggü. dem BAföG-Amt mithilfe des ausgefüllten "Formblatt 5" ist möglich!
    • Beispiel 2:
      • Sie studieren im vierten FS "Bachelor Technische Informatik".
      • Sie verfügen über 100 CPs.
      • Der geforderte Nachweis von mindestens 110 CPs ist somit nicht möglich.
      • Eine positive Bestätigung ggü. dem BAföG-Amt ist ausgeschlossen.
  2. Sie können die erzielten CPs schriftlich nachweisen (Studiendokumentation & ggf. Laufzettel).
    • Die Studiendokumentation erhalten Sie von der Hochschulverwaltung (als pdf-Datei).
    • Für darin (noch) nicht aufgeführte CPs benötigen Sie den Laufzettel "Laufende Semesterbeurteilungen". Diesen finden Sie auf der Seite "Dokumente" des Fachbereichs oder unter "Downloads" (siehe unten) auf dieser Seite.
    • Lassen Sie sich durch den jeweiligen Dozenten Ihre (nicht in der Studiendokumentation enthaltenen) CPs bestätigen.
      • Bedenken Sie, dass es während der Vorlesungszeiten deutlich leichter ist, von einem Dozenten eine Bestätigung zu erhalten, als in der vorlesungsfreien Zeit.
    • Addieren Sie Ihre CPs (Studiendokumentation & Laufzettel), um zu überprüfen, dass diese (entsprechend der Tabelle) ausreichend sind (vgl. ersten Punkt der Checkliste).
  3. Sie haben das "Formblatt 5" heruntergeladen und ausgefüllt.
    • Sie finden es zum Download unten auf dieser Seite (siehe Abschnitt "Downloads").
  4. Sie haben mir vorab per E-Mail (Marco.Munstermann(at)bht-berlin.de) die Nachweise (Studiendokumentation & ggf. Laufzettel, inkl. Summe der CPs) und das ausgefüllte "Formblatt 5" zur Ansicht geschickt.
  5. Sie wählen einen Termin (siehe "Sprechzeiten", links), zu dem Sie die ausgedruckten Nachweise (Studiendokumentation und ggf. Laufzettel, inkl. Summe der CPs) sowie das ausgedruckte "Formblatt 5" (ausgefüllt) mitbringen. Dann können wir - vorausgesetzt alle Anforderungen sind erfüllt - nach eingehender Prüfung Ihrer mitgebrachten Unterlagen mittels Unterschrift und Stempel den Vorgang abschließen.

BAföG-Verlängerung zum fünften Semester

  • In der Regel muss der Leistungsstand zum Ende des vierten Semesters nachgewiesen werden.

Beantragung einer Verlängerung bis zum 31.1. (WiSe) bzw. 31.7. (SoSe)

  • Es genügt ein Leistungsnachweis über das dritte Semester, bspw. durch eine Studiendokumentation (und ggf. Laufzettel) vom Anfang des vierten Semesters.

Fachbereich: VI
Studiengänge: siehe Tabelle (ersten zwei Spalten)