Überprüfung der Studienleistungen
Liebe Studierende der Studiengänge des Fachbereich I,
für generelle Informationen zum BAföG oder zu Ihren BAföG-Bezügen bin ich nicht zuständig. Bitte wenden Sie sich an das Studierendenwerk: studierendenWERK BERLIN - BAföG (stw.berlin) https://www.stw.berlin/finanzierung/. Insbesondere bin ich nicht für die Frage zuständig, ob Sie weiterhin Bafög bekommen oder nicht, für diese Frage ist allein die Bafög-Verwaltung zuständig. Ich bin als Professor für Volkswirtschaftslehre am FBI tätig - und nicht für die Bafög-Verwaltung...
Sollten Sie eine Leistungsbescheinigung nach §48 BAföG (Formblatt 5) benötigen, sind Sie bei mir richtig! Die Frage, ob ein/e Studierende/r die üblichen Leistungen erbracht hat, kann die Bafög-Verwaltung nämlich nicht beantworten - das kann - für die Studiengänge des FB I - nur ein/e Professor/in des FB I. Dazu hier zunächst einige allgemeine Hinweise:
Ab dem fünften Fachsemester wird BAföG-Förderung nur nach einer Leistungsüberprüfung gezahlt. Dazu ist neben dem Förderungsantrag die Einreichung eines Leistungsnachweises notwendig. Wenn der positive Leistungsnachweis per Ende des 3. Semester innerhalb der ersten vier Monate des vierten Semesters (31.07. / 31.01.) beim Amt eingeht (Eingangsstempel des studierendenWERKs zählt), reicht das für die Weiterförderung aus.
Ein positiver Nachweis liegt vor:
- Wenn mindestens 90 LP zum Ende des 3. Semesters bzw. 120 LP zum Ende des 4. Semesters erreicht wurden bzw. die vom BAföG-Beauftragten des Fachbereiches festgelegte und dem Amt mitgeteilte Summe von LP erreicht wurden (Nachweis z. B. durch Ausdruck Campusmanagement/Agnes) oder
- das vom BAföG-Beauftragten unterschriebene Formblatt 5 bestätigt, dass die übliche Leistungen erbracht wurden. Ist das nicht bis zum 31.07. / 31.01. möglich, muss das Ende des Semesters abgewartet werden und der positive Nachweis per Ende des 4. Semesters eingereicht werden. Sollte auch dann kein positiver Nachweis erbracht werden, gibt es Möglichkeiten weitere Förderung zu erhalten. Hierzu wenden Sie sich bitte an die Mitarbeiter*innen im BAföG-Amt.
Das Amt für Ausbildungsförderung kann die Vorlage der Eignungsbescheinigung zu einem späteren Zeitpunkt zulassen, wenn Tatsachen vorliegen, die voraussichtlich eine spätere Überschreitung der Förderungshöchstdauer rechtfertigen. Als solche kommen z. B. in Betracht:
- schwerwiegende Gründe z. B. Krankheit, Nichtbestehen einer (Modul-) Prüfung
- Corona-bedingte Gründe
- Gremientätigkeit
- eine Behinderung
- eine Schwangerschaft/Geburt oder die Pflege/Erziehung eines Kindes unter 14 Jahren
siehe auch: https://www.stw.berlin/finanzierung/baf%C3%B6g-faq/leistungsbedingungen-und-nachweis.html
Folgendes müssen Sie tun, um die Bescheinigung zu erhalten:
- Füllen Sie das Formblatt 5 soweit aus (Name, etc.), und zwar digital: Sie können die digitale Version des Formblatt 5 digital bearbeiten, drucken Sie es also bitte NICHT aus und füllen Sie es dann NICHT handschriftlich aus!
- Senden Sie das vorausgefüllte Formblatt 5 zusammen mit Ihrer Studiendokumentation per Email an mich (brockmann@bht-berlin.de ). Vermerken Sie dabei bitte im Betreff „BAföG-Leistungsüberprüfung“.
Leider kommt es bei diesen Schritten immer wieder zu Schwierigkeiten, deswegen hier nochmals ganz klar und eindeutig:
- Schicken Sie mir ein Email (in Zahlen: 1) mit zwei (in Zahlen: 2) Anhängen, nämlich dem ausgefüllten Formblatt und der Studiendokumentation (schicken Sie mir NICHT Ihre Immatrikulationsbescheinigung, denn: diese benötige ich nicht).
- Schicken Sie mir die Dokumente nicht in zwei Emails getrennt, sondern zusammen.
- Schicken Sie mir beide Dokumente auch dann in einem Email, wenn Sie mir vorher schon eines der Dokumente per Email geschickt haben. Ich lösche unvollständige Anträge sofort und benötige deswegen bei jedem Antrag, den ich bearbeite beide Dokumente in EINER Email.
Achtung: Ich bearbeite lediglich Anträge von Studierenden des Fachbereichs I. Studierende anderer Fachbereiche wenden sich bitte an die Bafög-Beauftragten dieser Fachbereiche.