Ich bin der Stellvertreter des BAföG-Beauftragten des Fachbereiches VI, d.h. ich kann nach genauer Überprüfung Ihrer Studiendokumentation Ihr Formblatt 5 unterschreiben und stempeln.

Der BAföG-Beauftragte des FB VI ist zuständig, dem BAföG-Amt gegenüber nachzuweisen, welche Leistungen (Credits) die Bafög-Empfänger erbracht haben. Dies geschieht meistens auf dem Formblatt 5 aufgrund der Nachweise (Studiendokumentation + Laufzettel) der abgelegten Prüfungen. Das BAföG-Amt verlangt das meistens nach dem 4. Semester. Ich biete gar KEINE BAföG-Beratungen an.

BITTE BEACHTEN JEDOCH: Falls Sie die Bestätigung / Nichtbestätigung auf dem Formblatt 5 von mir brauchen, dann bitte ich Sie, mir folgendes per Email zu schicken:
- Ihre neueste Studiendokumentation, und
- Das von Ihnen ausgefüllte Formblatt 5.

 

BAföG-Verlängerung zum 5. Semester

Zur Verlängerung des BAföGs muss i.d.R. der Leistungsstand des 4. Semesters nachgewiesen werden. Falls die Verlängerung bis zum 31.1./31.7. im 4. Semester beantragt wird, reicht auch ein Leistungsnachweis über den Stand des 3. Semesters, auf Basis einer Studiendokumentation vom Anfang des 4. Semesters.

 

Festlegung der üblichen Zahl von ECTS-Leistungspunkten

Für die Studiengänge des Fachbereichs VI wurde die folgende Zahl von ECTS-Punkt bei geordnetem Studiengang als üblich festgelegt.

Formulare

  1. Besorgen Sie Ihre letzte Studiendokumentation. Sie bekommen sie von der Hochschulverwaltung als pdf-Datei. Drucken Sie sie bitte aus.
  2. Falls nicht alle nachzuweisenden Fächer in der Dokumentation aufgeführt sind, laden Sie das Formblatt Angaben über laufende Semester-Beurteilungen ("Laufzettel") herunter (rechte Maustaste) und drucken Sie es aus. Füllen Sie alle Ihre Noten aus, die nicht in der Studiendokumentation erscheinen und bestätigen Sie sie mit den Unterschriften der Dozenten, bei dem Sie die Prüfung abgelegt haben.
  3. Rechnen Sie Ihre (auf der Studiendokumentation + Laufzettel) nachgewiesenen Credits zusammen - das Vorlegen von Klausuren gilt nicht als Nachweis.
  4. Füllen Sie Ihre Daten auf dem Formblatt 5 aus und drucken Sie es aus.
  5. Melden Sie sich rechtzeitig zur Sprechstunde an, damit Sie nicht zu lange warten müssen. Bringen Sie alle Nachweise (ausgedruckte Studiendokumentation und Laufzettel) mit. Diese bleiben beim Bafög-Beauftragten.
  6. Die Bedingungen vor dem letzten Vorlesungstag (im Februar bzw. Juli) des 4. Semesters die Bestätigung zu bekommen sind (nach der Entscheidung des Fachbereichsrats) günstiger als zu einem späteren Zeitpunkt (z.B. in den Semesterferien).

Brauchen Sie das von mir? Dann kommen Sie persönlich zu mir donnerstags zwischen 9:30 und 11:30 Uhr und dann kann ich Ihre Dokumente überprüfen und gegebenenfalls unterschreiben und stempeln. Schreiben Sie mir deswegen keine Email dazu! Anträge per Post werden nicht berücksichtigt.

Wichtig: Bringen Sie bitte

  1. Ihre Studienleistungen und
  2. das ausgefüllte Formblat 5
  3. Eventuell weitere Dokumente, die für Ihren Fall wichtig wären, um die noch nicht erbrachten Leistungen zu belegen.

mit!

Sie müssen dies wissen: ich biete keine BAföG-Beratungen an! Wenn Sie aber trotzdem beraten werden wollen, dann widmen Sie sich der entsprechenden Stelle!